Wohnortswechsel
eUmzug - elektronische Umzugsmeldung
Melden Sie Ihre Adressänderung, Ihren Zu- oder Wegzug entweder persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung Drei Höfe oder online via eUmzug innerhalb von 14 Tagen.
Bitte beachten Sie, dass eUmzug nur für Schweizerinnen und Schweizer sowie EU/EFTA-Staatsangehörige ohne Einschränkung genutz werden kann.
EU/EFTA-Staatsangehörige haben nach erfolgter Anmeldung zur Erfüllung der Meldepflicht den Original Ausländerausweis sowie eine Kopie der Identitätskarte oder des Reisepasses umgehend bei der Einwohnerkontrolle einzureichen.
Für Drittstaatenangehörige ist der Online Dienst eUmzug nur bei innerkantonalem Zuzug möglich und sie haben nach erfolgter Anmeldung eine Kopie ihres Reisepasses einzureichen.
Bei einer Abmeldung wird der Heimatschein von Schweizerinnen und Schweizern direkt der Zuzugsgemeinde zugestellt.