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Abmeldung / Wegzug

Ziehen Sie aus der Gemeinde Drei Höfe weg?

Jede Person hat sich innerhalb von 14 Tagen bei uns abzumelden.

Bitte weisen Sie bei der Abmeldung einen amtlichen Ausweis vor. Der Heimatschein wird (falls nach bisherigem Recht bis 31. Dezember 2023 allenfalls noch hinterlegt) ausgehändigt.
 

Eine Abmeldung per eUmzug ist möglich. Informationen dazu erhalten Sie weiter unten beim Titel eUmzug.

Amtsblatt Kanton Solothurn

Hier finden Sie öffentliche Meldungen, welche nach dem 03.07.2023 veröffentlicht wurden.

Anlassgesuch

Formular für die Anlassbewiligung

Anmeldung / Zuzug

Wir heissen Sie herzlich bei uns auf den Höfen willkommen!

Die Anmeldung in unserer Gemeinde hat innerhalb von 14 Tagen nach Zuzug zu erfolgen.

Bei der Anmeldung am Schalter bringen Schweizer Staatsangehörige bitte folgendes mit:

  • Krankenversicherungsnachweis (inkl. AHV-Nummer)
  • Amtlicher Ausweis
  • Wohnungsnachweis


Seit dem 1. Januar 2024 ist der Heimatschein nicht mehr zu hinterlegen.


Bei ausländischen Staatsangehörigen werden folgende Dokumente / Unterlagen benötigt:

  • Ausländerausweis
  • Original gültiger Reisepass (bei EU/EFTA Staatsangehörigen genügt eine gültige Identitätskarte)
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Wohnungsnachweis
  • Arbeitsbestätigung

 

Eine Anmeldung per eUmzug ist möglich. Informationen dazu erhalten Sie weiter unten beim Titel eUmzug.

Arbeitslosigkeit

Auf dem besten Weg zur neuen Arbeitsstelle mit Ihrem RAV! Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Stellensuche und die Zusammenarbeit mit dem RAV.

Auswanderung

Sie wandern in ein anderes Land aus?

Schweizerbürger und ausländische Staatsangehörige mit Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) setzen sich in diesem Fall mindestens 1 Monat vor der Ausreise mit der Gemeindeverwaltung in Verbindung.

Ausländische Staatsangehörige mit Kurzaufenthalts- oder Aufenthaltsbewilligung (L-, oder B-Ausweis) bringen diese bitte bei der persönlichen Abmeldung mit.

Die Kontaktadresse einer Bezugsperson inkl. entsprechender Vollmacht ist vorzulegen.
Das Abmeldeformular ist der Gemeindeverwaltung ausgefüllt abzugeben.

Der Heimatschein wird (falls nach bisherigem Recht bis 31. Dezember 2023 allenfalls noch hinterlegt) ausgehändigt. Dieser wird auf der Schweizer Vertretung im Ausland hinterlegt.

Schweizerbürger, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, müssen sich innert 90 Tagen bei der zuständigen Schweizer Vertretung im Ausland registrieren lassen (Stimmrecht, Vermeidung von Beitragslücken bei der AHV).

Die wichtigsten Informationen für Auslandschweizer können folgendem Merkblatt entnommen werden.

Unter folgendem Link finden sich in einem Ratgeber weitere Informationen zum Thema Auslandaufenthalt/Auswanderung.

Beglaubigung

Benötigen Sie eine Beglaubigung Ihrer Unterschrift oder einer Fotokopie?

Beglaubigungen von Unterschriften und Fotokopien werden auf der Gemeindeverwaltung vorgenommen.

Wichtig
Bei Unterschriftsbeglaubigungen müssen Sie persönlich vorsprechen und die Unterschrift vor der Amtsperson leisten. Bitte bringen Sie Ihren Pass oder Ihre Identitätskarte mit.

Betreibungsregisterauszug
Bienen- und Wespenschwärme

Haben Sie einen Bienenschwarm im Garten?

Wenden Sie sich an den ortsansässigen Imker Hans Wüthrich, Winistorf

Mobile: 078 638 06 03
Tel.: 062 968 90 10

 

oder an den Bienenverein Solothurn-Wasseramt

Bei Wespen- und Hornissen-Nestern wenden Sie sich bitte an eine Fachfirma für Schädlingsbekämpfung.

Einbürgerung

Einbürgerungsverfahren ordentliche Einbürgerung

Ausländische Staatsangehörige, die länger als 10 Jahre in der Schweiz, länger als 4 Jahre im Kanton Solothurn und mindestens 2 Jahre in der Gemeinde Niederlassung haben sowie über eine Niederlassungsbewilligung verfügen, können in der Regel das Schweizer Bürgerrecht beantragen.

Einbürgerungsverfahren erleichterte Einbürgerung

Die mit einem Schweizer Bürger verheirateten ausländischen Staatsangehörigen können nach 3 Jahren der Eheschliessung und 5 Jahren Niederlassung in der Schweiz die erleichterte Einbürgerung beantragen.

Das Antragsformular kann bei der kantonalen Einbürgerungsbehörde, Abteilung Bürgerrecht, Kapuzinerstrasse 9, 4502 Solothurn, buergerrecht@vd.so.ch, bezogen werden.

Personen der dritten Ausländergeneration:

Das Kind ausländischer Eltern kann auf Gesuch hin erleichtert eingebürgert werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Mindestens ein Grosselternteil ist in der Schweiz geboren worden oder es wird glaubhaft gemacht, dass er ein Aufenthaltsrecht erworben hat;
  • Mindestens ein Elternteil hat eine Niederlassungsbewilligung erworben, hat sich mindestens zehn Jahre in der Schweiz aufgehalten und hat mindestens fünf Jahre die obligatorische Schule in der Schweiz besucht;
  • Das Kind wurde in der Schweiz geboren;
  • Das Kind besitzt eine Niederlassungsbewilligung und hat mindestens fünf Jahre die obligatorische Schule in der Schweiz besucht.

Das Gesuch ist bis zum vollendeten 25. Altersjahr einzureichen. Das eingebürgerte Kind erwirbt das Bürgerrecht der Wohngemeinde und des Wohnkantons zum Zeitpunkt des Bürgerrechtserwerbs (Art. 24a BüG).

Das Gesuchsformular können einbürgerungswillige Personen beim SEM über die E-Mail-Adresse ch@sem.admin.ch oder bei der kantonalen Einbürgerungsbehörde, Abteilung Bürgerrecht, Kapuzinerstrasse 9, 4502 Solothurn, buergerrecht@vd.so.ch, beziehen.

eUmzug (An- und Abmeldung )

Anmeldung

Wir heissen Sie herzlich bei uns auf den Höfen willkommen!

Die an- oder Abmeldung hat innerhalb von 14 Tagen online via eUmzug zu erfolgen.

Bitte beachten Sie, dass eUmzug nur von Schweizerinnen und Schweizer sowie EU/EFTA-Staatsangehörige ohne Einschränkung genutzt werden kann. EU/EFTA-Staatsangehörige haben nach erfolgter Anmeldung zur Erfüllung der Meldepflicht den Original Ausländerausweis umgehend bei uns am Schalter einzureichen.

Für Drittstaatsangehörige ist der Onlinedienst eUmzug nur bei innerkantonalem Zuzug möglich und sie haben nach erfolgter Anmeldung eine Kopie des Ausländerausweises bei uns am Schalter einzureichen.

Abmeldung

Bitte beachten Sie, dass eUmzug nur von Schweizerinnen und Schweizern sowie EU/EFTA-Staatsangehörigen ohne Einschränkung genutzt werden kann.

Für Drittstaatsangehörige ist der Online-Dienst eUmzug nur bei innerkantonalem Wegzug möglich.

Familienausweis

Wir bitten Sie, die Zivilstandsämter grundsätzlich per E-Mail und per Telefon bezüglich Ihrer Anliegen zu kontaktieren. Auszüge aus dem Zivilstandsregister respektive aus dem Personenstandsregister (Infostar) können online bestellt werden.

Die Entgegennahme von Erklärungen (z. B. Kindesanerkennung, Namenserklärung nach Scheidung, Erklärung über die Voraussetzungen zur Eheschliessung etc.) erfolgen nur auf vorgängige Terminvereinbarung.

Friedensrichter

Grundsätzlich hat dem Entscheidverfahren ein Schlichtungsversuch vor einer Schlichtungsbehörde vorauszugehen (Art. 197 ZPO), ausser beispielsweise in summarischen Verfahren, Scheidungsverfahren und Klagen aus dem SchKG (abschliessende Auflistung in Art. 198 ZPO).

  • Der Schlichtungsversuch wird durchgeführt,
  • vom Friedensrichter, wenn beide Parteien in der gleichen Gemeinde wohnen oder ihren Sitz haben;
  • von der Schlichtungsbehörde für Mietsachen in Miet- und Pachtstreitigkeiten;
  • von der Kantonalen Schlichtungsstelle für Gleichstellung von Frau und Mann bei Streitigkeiten aus dem Gleichstellungsgesetz;
  • vom Amtsgerichtspräsidenten in allen anderen Streitigkeiten.

Der Klageeinreichung nach missglücktem Schlichtungsversuch ist die Klagebewilligung der Schlichtungsstelle beizulegen. Auf Antrag sämtlicher Parteien kann eine Mediation (Art. 213 ff. ZPO) an die Stelle des Schlichtungsverfahrens treten.

Sollten Sie Fragen zum Schlichtungsverfahren haben, wenden Sie sich bitte direkt an den Friedensrichter.

Gerhard Winistörfer
Tel. 062 968 90 40
Gerhard.winistoerfer@bluewin.ch

Geburt

Möchten Sie Ihr neugeborenes Kind anmelden?

Das zuständige Zivilstandesamt des jeweiligen Geburtsortes informiert die Gemeindeverwaltung über die Geburt.

Bitte teilen Sie der Gemeindeverwaltung die Konfessionszugehörigkeit des Neugeborenen mit und lassen eine Kopie des Krankenkassennachweises des Neugeborenen (Grundversicherung KVG) der Gemeindeverwaltung zukommen.

Sie wollen eine Identitätskarte für Ihr Neugeborenes beantragen?

Für eine Identiätskarte bitten wir Sie, als sorgeberechtigte Person und Ihr Neugeborenes, direkt am Schalter der Gemeindeverwaltung vorzusprechen.


Sie wollen den Ausländerausweis für Ihr Neugeborenes beantragen?

Dies geschieht automatisch, sobald die Gemeindeverwaltung die Meldung des Zivilstandsamts erhalten hat. Sie werden schriftlich informiert, sobald der Ausländerausweis ausgestellt wurde. Ausländische Staatsangehörige aus Drittstaaten werden vom kantonalen Amt für Migration und Schweizer Ausweise schriftlich zur Erfassung der biometrischen Daten aufgefordert. Anschliessend wird der Ausweis im Kreditkartenformat ausgestellt.

Geburtsurkunde

Wir bitten Sie, die Zivilstandsämter grundsätzlich per E-Mail und per Telefon bezüglich Ihrer Anliegen zu kontaktieren. Auszüge aus dem Zivilstandsregister respektive aus dem Personenstandsregister (Infostar) können online bestellt werden.

Die Entgegennahme von Erklärungen (z. B. Kindesanerkennung, Namenserklärung nach Scheidung, Erklärung über die Voraussetzungen zur Eheschliessung etc.) erfolgen nur auf vorgängige Terminvereinbarung.

Heimatausweis

Wer sich in einer anderen Gemeinde als Wochenaufenthalter anmelden will, bestellt bei der Einwohnerkontrolle der Wohngemeinde einen Heimatausweis. Dieser kann persönlich am Schalter abgeholt oder schriftlich bestellt werden.

Dazu werden folgende Angaben benötigt:

  • Name / Vorname
  • Geburtsdatum
  • Adresse in der Wohngemeinde
  • Auswärtige Adresse
  • Datum Beginn des Wochenaufenthalts

Der Heimatausweis wird Ihnen direkt am Schalter ausgehändigt oder per Post zugestellt.

Heimatschein

Der Heimatschein ist ein Zivilstandsdokument und ist der Bürgerrechtsnachweis für Schweizer im Inland und bei der Schweizer Vertretung im Ausland. Er belegt hauptsächlich die Personendaten sowie das Bürgerrecht.

Seit dem 1. Januar 2024 ist der Heimatschein nicht mehr bei der Einwohnergemeinde der Niederlassung zu hinterlegen.

Heirat

Wir bitten Sie, die Zivilstandsämter grundsätzlich per E-Mail und per Telefon bezüglich Ihrer Anliegen zu kontaktieren. Auszüge aus dem Zivilstandsregister respektive aus dem Personenstandsregister (Infostar) können online bestellt werden.

Die Entgegennahme von Erklärungen (z. B. Kindesanerkennung, Namenserklärung nach Scheidung, Erklärung über die Voraussetzungen zur Eheschliessung etc.) erfolgen nur auf vorgängige Terminvereinbarung.

Hundesteuer
Identitätskarte

Die Identitätskarte muss bei der Gemeindeverwaltung der Wohnsitzgemeinde bestellt werden.

Für den Antrag einer Identitätskarte ist folgendes zu beachten:

  • Wer eine Identitätskarte wünscht, muss persönlich bei der Gemeindeverwaltung vorbeikommen.
  • Die bisherige Identitätskarte muss zum Annullieren mitgenommen werden.
  • Ein aktuelles Passfoto nach Vorgaben des Bundesamtes für Polizei (schwarzweiss oder farbig) ist abzugeben.
  • Ab dem 14. Altersjahr wird die Körpergrösse registriert.
  • Kinder ab 7 Jahren müssen das Antragsformular selber unterschreiben.
  • Minderjährige Personen müssen durch die Eltern begleitet werden. Wird das Kind von getrennt lebenden Eltern nur von einem Elternteil begleitet, benötigen wir vom nicht anwesenden Elternteil die Einwilligung. Dafür muss das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Formular Einwilligungserklärung sowie eine Pass- oder ID-Kopie des nicht anwesenden, sorgeberechtigten Elternteils vorgewiesen werden.
  • Personen, welche unter einer vollumfänglichen Beistandschaft stehen, müssen vom Beistand/Beiständin (Ernennungsakt und Pass oder ID muss vorgelegt werden) begleitet werden.

Die Ausstellgebühr muss am Tag des Antrages bei der Gemeindeverwaltung bar oder per TWINT bezahlt werden.

Die neue Identitätskarte wird per Post an die Wohnadresse des Antragstellers zugestellt. Die Lieferfrist beträgt maximal 10 Arbeitstage.

Kosten und Gültigkeitsdauer

Kinder / Jugendliche bis 18-jährig, CHF 35.00, gültig 5 Jahre
Erwachsene, CHF 70.00, gültig 10 Jahre

Bei der Bestellung eines Kombis (Pass und Identitätskarte) erhalten Sie die Identitätskarte zu einem reduzierten Preis. Bitte beachten Sie, dass der Kombiantrag nur über das kantonale Ausweiszentrum beantragt werden kann. 

Integration

Die Integrationsförderung soll der ausländischen Bevölkerung die Teilnahme am wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben ermöglichen. Sie ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Kanton und Gemeinden.

Koordinationsstelle Integration

Die Integration der ausländischen Bevölkerung erfolgt in erster Linie in den bestehenden Strukturen. Dies sind zum Beispiel Schulen, Vereine, die Arbeitswelt oder kulturelle Anlässe. Die Koordinationsstelle Integration steuert und finanziert ergänzende Integrationsangebote: Deutsch-Integrationskurse, eine Vermittlungsstelle für interkulturelles Dolmetschen oder die Beratungsstelle Frabina. Die Koordinationsstelle Integration ist verantwortlich für die Strategie der Integrationsförderung im Kanton Solothurn. Sie berät und unterstützt ausserdem Gemeinden, Trägerschaften und weitere Institutionen in Angelegenheiten der Integration von Ausländerinnen und Ausländern und finanziert Integrationsprojekte mit.

Wohngemeinde als erste Ansprechstelle

Die Gemeinde ist für die Integrationsförderung vor Ort zuständig. Sie informiert neu aus dem Ausland zugezogene ausländische Staatsangehörige über ihre Rechte und Pflichten, über das Leben in der Gemeinde, Schule, Bildung und Arbeit sowie über geeignete Integrationsangebote.

Integration als gegenseitiger Prozess

Von den neuen Einwohnerinnen und Einwohnern wird insbesondere erwartet, dass sie Deutsch lernen, Bildungsangebote nutzen, ihren Lebensunterhalt selbständig finanzieren und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Voraussetzung für die Integration neuer Einwohnerinnen und Einwohner ist die Offenheit und gegenseitige Toleranz der gesamten Bevölkerung.

Kehricht- und Grüngut Gebühren
Kommunikation

Die EWK Herzogenbuchsee AG ist für die Anschlussgebühren an das Kommunikationsnetz zuständig.

EWK Herzogenbuchsee AG
Eisenbahnstrasse 2
3360 Herzogenbuchsee
Telefon 062 956 51 51
info@ewk.ch
 

Kreiskommando Sektionswesen

Abteilung Militärverwaltung / Kreiskommando

Die Abteilung Militärverwaltung / Kreiskommando ist für die kantonalen militärischen Belange zuständig und ist Anlaufstelle für militärische Auskünfte. Die Abteilung gliedert sich in die Bereiche Sektionswesen und Militärverwaltung.

Bereich Sektionswesen

Der Bereich Sektionswesen ist Anlaufstelle für die militärische Meldepflicht aller im Kanton Solothurn wohnhaften Wehrpflichtigen (AdA, AdZS und Dienstuntaugliche) und verarbeitet diese Meldungen im Personalinformationssystem der Armee (PISA).

Bereich Militärverwaltung

Der Bereich Militärverwaltung ist zuständig für die Orientierungstage der 18-jährigen Stellungspflichtigen, für das Dienstverschiebungswesen, die ausserdienstliche Schiesspflicht, Doppelbürger sowie die Aufgebote zur Rekrutierung und den militärischen Auslandurlaub. Zudem ist er zuständig für die Entlassung aus der Wehrpflicht und das ausserdienstliche Disziplinarstrafwesen.

Lebensbescheinigung

Benötigen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder für eine Versicherung eine Lebensbescheinigung?

Kommen Sie mit dem entsprechenden Dokument zur Bestätigung am Schalter der Gemeindeverwaltung vorbei.

Bitte bringen Sie einen gültigen Ausweis mit.

Nichterwerbstätige

Beitragspflicht, Familienzulagen, EO-Entschädigungen, Ergänzungsleistungen, Individuelle Prämienverbilligung (IPV)

Notfalltreffpunkt
Pass

Schweizer Staatsangehörige haben Anspruch auf einen Pass und eine Identitätskarte. Das kantonale Ausweiszentrum Solothurn prüft und bearbeitet den Ausweisantrag für den Schweizer Pass und das Kombi (Pass & Identitätskarte) für Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die im Kanton Solothurn wohnen.

Personenstandsausweis

Wir bitten Sie, die Zivilstandsämter grundsätzlich per E-Mail und per Telefon bezüglich Ihrer Anliegen zu kontaktieren. Auszüge aus dem Zivilstandsregister respektive aus dem Personenstandsregister (Infostar) können online bestellt werden.

Die Entgegennahme von Erklärungen (z. B. Kindesanerkennung, Namenserklärung nach Scheidung, Erklärung über die Voraussetzungen zur Eheschliessung etc.) erfolgen nur auf vorgängige Terminvereinbarung.

Pilzkontrollstellen

Manfred Siegenthaler
Ueberführungsstrasse 22
4565 Recherswil
032 675 48 70
079 415 28 64

Weitere Adressen finden Sie bei der Gemeinde Seeberg und Herzogenbuchsee

Steuerauskünfte
Strafregisterauszug
Stromablesen

Andreas Winistörfer liest im Auftrag der BKW Ihren Strom ab.

Tierkadaver

Tote Tiere und tierische Nebenprodukte, die nicht als Lebensmittel verwendet werden, dürfen die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt nicht gefährden. Ihre Entsorgung ist daher gesetzlich geregelt.

Umzug innerhalb der Gemeinde

Sie haben innerhalb unserer Gemeinde die Adresse gewechselt? Dann bitten wir Sie, die Adressänderung innerhalb von 14 Tagen am Schalter zu melden oder online via eUmzug.

Bitte reichen Sie uns den Mietnachweis ein.

Beachten Sie, dass Umzüge innerhalb eines Gebäudes ebenfalls gemeldet werden müssen.

Waldbrandgefahr
Wasserleitungsbruch

Bei einem Wasserleitungsbruch melden Sie sich bei unserem Brunnenmeister.

 

 

Wasserzählerablesung

In einem jährlichen Turnus werden die Einwohner eines Dorfteils aufgefordert, den Wasserverbrauch mittels Selbstablesesystem zu erfassen.

Die Finanzverwaltung verschickt dazu per Post im August eine Wasserzähler-Ablesekarte mit allen bekannten Angaben. Die Einwohner werden aufgefordert, den Zählerstand vollständig abzulesen und bis spätestens am 15. September der Finanzverwaltung zu melden.

Um unnötige Fehlzustellungen der Gebührenrechnungen zu vermeiden, bitten wir Sie, allfällig erfolgte Handänderungen, Änderungen der Liegenschaftsverwaltung oder des Rechnungsempfängers der Wasserversorgung zu melden.

Fragen zur Wasseruhr: Brunnenmeister

Fragen zum Verfahren: Finanzverwaltung

Wochenaufenthalt

Sie begründen in unserer Gemeinde einen Wochenaufenthalt?

Alle Wochenaufenthalter müssen sich innerhalb von 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle anmelden und ihre Schriften (Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt / Heimatausweis) hinterlegen.

Schweizer Staatsbürger

Bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt / Heimatausweis  (ausgestellt von der Wohnsitzgemeinde)
  • Gültiger Pass oder gültige Identitätskarte
  • Kopie des Mietvertrages oder schriftliche Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung oder des Vermieters

Ausländische Staatsbürger

Bringen sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Bescheinigung für auswärtigen Aufenthalt / Heimatausweis (ausgestellt von der Wohnsitzgemeinde)
  • Gültiger Pass
  • Gültigen Ausländerausweis
  • Kopie des Mietvertrages oder schriftliche Bestätigung der Liegenschaftsverwaltung oder des Vermieters

Die Einwohnerdienste prüfen aufgrund gesetzlicher Grundlagen in regelmässigen Zeitabständen, ob die Voraussetzungen für einen Wochenaufenthalt erfüllt sind.

Wohnsitzbestätigung

Benötigen Sie einen Wohnsitznachweis?

Wir stellen Ihnen gerne eine Wohnsitzbestätigung aus, welche Ihre Adresse und die Wohnsitzdauer in unserer Gemeinde bestätigt.

Sie können die Wohnsitzbestätigung direkt am Schalter beziehen, telefonisch oder per E-Mail bestellen.

Bitte weisen Sie sich am Schalter aus oder nennen Sie uns Ihren Namen und Adresse, sowie das Geburtsdatum telefonisch oder per E-Mail.

Bitte beachten Sie, dass der Zivilstand auf der Wohnsitzbestätigung nicht aufgeführt ist.